EXEKUTIVAUSSCHUSS
Wenngleich der Exekutivausschuss bislang nicht gegründet wurde, sieht Artikel 47 der Gesellschaftssatzung vor, dass der Verwaltungsrat, unabhängig von beliebig erteilbaren Vollmachten, aus seinen Reihen einen Exekutivausschuss oder einen oder mehrere Geschäftsführer bestimmen und alle Befugnisse, deren Delegierung nicht von Gesetz wegen ausgeschlossen ist, ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft in sie delegieren kann. Die Delegierung und Bestimmung der Mitglieder des Verwaltungsrates, die diese Ämter ausüben sollen, benötigen für ihre Gültigkeit die Zustimmung von zwei Dritteln der Ratsmitglieder und werden erst mit ihrer Einschreibung im Handelsregister wirksam.
PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Mitglieder:
Präsident: Manuel Azpilicueta Ferrer (unabhängig)
Stimmberechtigtes Mitglied. Iñigo Sagardoy de Simón (unabhängig)
Stimmberechtigtes Mitglied. Enrique Díaz-Tejeiro Gutiérrez (Verwaltungsratsmitglied und Aktionär)
Nach Artikel 48 der Gesellschaftssatzung wird aus dem Verwaltungsrat heraus nach folgenden Regeln ein Prüfungsausschuss bestellt:
a) Der Prüfungsausschuss wird aus drei Ratsmitgliedern gebildet, die zum Großteil nicht der Exekutive angehören, vom Verwaltungsrat ernannt werden und ihr Amt auf vier Jahre ausüben. Danach können sie wiedergewählt werden.
b) Der Präsident des Prüfungsausschuss wird aus diesen Ratsmitgliedern, die nicht der Exekutive angehören, gewählt. Er muss alle vier Jahre abgelöst werden, kann aber nach Ablauf eines Jahres seit seiner Absetzung wiedergewählt werden.
c) Als Sekretär fungiert derjenige, der von den Mitgliedern dazu ernannt wird.
Im Jahresbericht der Konzernregierung werden die Funktionen dieses Ausschusses ausführlich dargestellt.
KOMMISSION FÜR ERNENNUNGEN UND VERGÜTUNGEN
Mitglieder:
Präsident: Iñigo Sagardoy de Simón (unabhängig)
Stimmberechtigtes Mitglied. Manuel Azpilicueta Ferrer (unabhängig)
Stimmberechtigtes Mitglied. Enrique Díaz-Tejeiro Gutiérrez (Verwaltungsratsmitglied und Aktionär)
Nach Artikel 14 der Verordnung des Verwaltungsrates wird innerhalb des Verwaltungsrats gemäß der nachfolgenden Regeln eine Kommission für Ernennungen und Vergütungen gegründet:
a) Die Kommission für Ernennungen und Vergütungen wird aus drei Ratsmitgliedern gebildet, die nicht der Exekutive angehören, vom Verwaltungsrat ernannt werden und ihr Amt auf vier Jahre ausüben. Danach können sie wiedergewählt werden.
b) Der Präsident der Kommission für Ernennungen und Vergütungen wird aus diesen Ratsmitgliedern, die nicht der Exekutive angehören, gewählt. Er muss alle vier Jahre abgelöst werden, kann aber nach Ablauf eines Jahres seit seinem Ausscheiden wiedergewählt werden.
c) Als Sekretär der Kommission fungiert derjenige, der von den Mitgliedern dazu ernannt wird.
Im Jahresbericht der Konzernregierung werden die Funktionen dieses Ausschusses ausführlich dargestellt.
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