Angebote Und Zulassung Der Aktien Von Solaria Zur Amtlichen Notierung | Solaria

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Aktionäre und Investoren

Angebote und Zulassung der Aktien von Solaria zur amtlichen Notierung

Das Zeichnungsangebot von Aktien und der Antrag auf die Zulassung der Aktien von "Solaria Energía y Medio Ambiente, S.A." zur amtlichen Notierung an den Wertpapierbörsen von Madrid, Barcelona, Bilbao und Valencia wurde im Rahmen eines Zeichnungsangebotes ausschließlich auf spanischem Gebiet durchgeführt und ihre Bedingungen und Konditionen wurden in der Informationsbroschüre beschrieben, die im amtlichen Register der Nationalen Wertpapierbörsenkommission vom 31. Mai 2007 genehmigt und eingetragen wurde. Die o.g. Informationsbroschüre ist über diese Internetseite und die Homepage der Nationalen Wertpapierbörsenkommission (www.cnmv.es) abrufbar.

Die Zulassung der Aktien von Solaria zur amtlichen Notierung an den Wertpapierbörsen von Madrid, Barcelona, Bilbao und Valencia sowie ihre Aufnahme im Börsenverbindungssystem erfolgte am 19. Juni 2007.

Die hier aufgenommene Information darf nicht an Personen mit Sitz in den USA, Kanada, Australien, Japan und in keinem anderen Land, in dem die Weitergabe dieser Information gesetzlich eingeschränkt ist, veröffentlicht oder weitergegeben werden und stellt kein Verkaufsangebot und keine Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten von Werten in den USA, Kanada, Australien, Japan und in keinem anderen Land, in dem ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung illegal ist. Die Werte, auf die sich diese Information bezieht, waren und werden nicht nach der Wertpapierbörsenregelung der USA registriert (US Securities Act of 1933 und Abänderungen). Die Werte können nach der Wertpapierbörsenregelung der USA (US Securities Act of 1933 und Abänderungen) nicht ohne vorherige Eintragung oder Antrag auf Eintragungsbefreiung in den USA oder einem anderen Land angeboten oder verkauft werden, wenn sie nicht zuvor die geltende Richtlinie erfüllen. Es besteht nicht die Absicht, das Angebot ganz oder teilweise in den USA eintragen zu lassen oder ein öffentliches Wertpapierangebot in den USA zu machen. Mit diesem Dokument wird weder Geld noch eine andere Gegenleistung gefordert. Sollte dies als Antwort auf die hier enthaltene Information geschickt werden, wird es nicht angenommen.

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